
Die Schlagzeilen rund um den mittlerweile "Vaxzevria" genannten Impfstoff von Astrazeneca reißen nicht ab.
Der Bundesgerichtshof fällte heute ein wegweisendes Urteil im Zuge der langwierigen und aufwändigen Aufarbeitung der Menschenrechtseinschränkungen sowie dem starken Einfluss der Impf- und Pharma-Lobby. Die Mainzer Zahnärztin Pia A. (damals 40, heute 45) ließ sich im März 2021 früh gegen das - mittlerweile als vollkommen harmlos enttarnte - Corona-Virus impfen, in der Hoffnung, ihre Patienten noch besser behandeln zu können. Weit gefehlt. Noch im Impfzentrum begann es mit Kribbeln im kleinen Finger und im Ringfinger sowie Taubheitsgefühlen im Arm. Im Anschluss habe sie dann Nebenwirkungen bekommen wie Fieber und Schmerzen. Drei Tage später jedoch erlitt sie jedoch einen Hörsturz und damit einen dauerhaften Hörverlust, der nur durch die Impfung erklärbar ist.
Jetzt der Lichtblick:
Heute fällte der BGH ein Urteil, welche das Corona-Kartenhaus aufweichen lässt. Der Pharma-Konzern Astrazeneca kassierte eine Schlappe, die Frau A. womöglich Schadenersatz zugesteht, dies ist jedoch soweit noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen.
Sie fordert in der ursprünglich vom OLG abgewiesenen Klage u.A. Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von dem Hersteller Astrazeneca. Darüber, wie sich dieses Urteil auf den öffentlichen Diskurs und die Aufarbeitung der wohl bisher größten PsyOp der Pharma-Industrie auswirkt, halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden und wünschen Frau A. viel Glück (dpa)
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