Die Problematik
Jeder kennt es, man fährt rund um die Morgen- oder Abenddämmerung auf der Autobahn oder Bundesstraße herum, es hat eine leichte nebelige Suppe, aber man kann dennoch über einen viertel Kilometer weit in die Ferne sehen und plötzlich hat man ein typisches Dorf-Ingo-NPC-SUV-Crossover à la VW T-roc oder einen dieser Cupras vor sich, der sich zum einen wie etwas besseres fühlt, weil er einen VW bzw. Seat mit einem Logo fährt, das einen entweder an offbrand Gaming-Tastaturen von Kaufland oder an die goldene Motte auf den Phenylaceton-Fässern aus Breaking Bad erinnert, fährt, welches einen mit der Helligkeit modernster LED-Abnormitäten bekannt macht.
Das Gesetz
Im Straßenverkehr wird im Gegensatz zur Schiene immer auf Sicht gefahren, was auch bedeutet, dass man seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen muss (=Sichtfahrgebot).
Wird es dunkel, so hat man das reguläre Licht - das Abblendlicht - einzuschalten.
Sollte die Sicht durch Nebel oder ähnliches so schlecht werden, dass man nur noch 50 Meter weit sehen kann (Faustregel: Ein Leitpfosten am Straßenrand entspricht 50m), so darf man nur noch 50km/h schnell fahren und aktiviert die Nebelschlussleuchte (bei beispielsweise VW aktiviert man diese durch das Herausziehen des Lichtschalters in die zweite Raststellung bei eingeschaltetem Abblendlicht). Unter allen anderen Umständen ist das Einschalten der Nebelschlussleuchte verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §53d StVZO dar und kostet - wie sämtliche Licht-Delikte - ohne Gefährdung 20€, mit Gefährdung und Sachbeschädigung jedoch auch nur mickrige 35€
Die Realität auf den Straßen
Auf den deutschen Straßen beobachtet man jedoch oft genug Leute von der Sorte, die - wohlstandsverwahrlost wie diese Gesellschaft nun mal ist - sich auf die Lichtautomatik ihres 2 Tonnen schweren Stadtpanzers verlassen. Sie fahren tagsüber häufig aufgrund der relativen Helligkeit selbst im tiefsten Nebelsud komplett ohne Abblendlicht herum (besonders problematisch, weil die Rückleuchten ohne Schweden-Modus nur leuchten, wenn das Abblendlicht aktiv ist). Verstärkt wird dieses Problem auch dadurch, dass Jugendliche in Fahrschulen mit modernsten Autos, die einem jegliches Denken abnehmen, ausgebildet werden, obwohl das erste Auto zum Führerschein dann ein 2000er-Jahre Polo wird, der - mit Glück - höchstens ein 1-DIN-Radio und 80 PS hat. Siehe ein Fall aus der Adventszeit auf der A6 https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/ohne-licht-und-mit-angezogener-handbremse-so-begruendet-der-fahrer-seinen-blindflug-auf-a6/
Leute eines ähnlichen Schlages fahren zudem auf Landstraßen und Autobahnen permanent mit Fernlicht herum und verlassen sich dabei auch auf Sensoren, die eigentlich dazu bestimmt sind, entgegenkommende Fahrzeuge zu erkennen und automatisch abzublenden. In Kontrast dazu fahren diese Leute mit den modernsten Military-Grade-Matrix-LED-Laser-Scheinwerfern herum, die heller als die Arbeitsscheinwerfer von so manchem Lkw oder Traktor sind, während noch viele Verkehrsteilnehmer mit Halogen-Grablichtern aus dem letzten Jahrtausend herumfahren. Ich selber habe mir in meinen Kleinwagen Nachrüst-H4-LEDs eingebaut, jedoch nutze ich fast nie das Fernlicht, weil das Abblendlicht meiner Meinung nach gut genug ausreicht, um die Straße auszuleuchten.
Die anderen Patienten aktivieren selbst bei mehreren hundert Metern Sichtweite, sobald sich auch nur geringste Anflüge von erhöhter Luftfeuchtigkeit bemerkbar machen - im Irrglauben, sie wären damit sicher & vorbildlich unterwegs - prophylaktisch ihre Nebelschlussleuchten.
Appell
Am Ende können wir aus der Redaktion nur empfehlen, das Abblendlicht permanent einzuschalten, den Einsatz der Nebelschlussleuchte mal generell lieber zwei Mal überdenken und sich fragen, welchen Zweck diese erfüllt, wenn man eh mit 130 weiter fährt. (sg)
Diskutieren Sie mit.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen